Terminvereinbarung

Um ausreichend und ungestört Zeit für Sie zu haben, sind Gespräche ausnahmslos nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dafür können Sie telefonisch oder via Mail Kontakt mit mir aufnehmen. Sollten Sie mich nicht erreichen, können Sie mir Name und Nummer hinterlassen, ich rufe verlässlich zurück.

Ein anschließendes Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen, ihre Anliegen, Wünsche und Sorgen haben ebenso Platz, wie die Klärung der Rahmenbedingungen.

Absageregelung

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie ihn bitte telefonisch oder per Mail ab. Bis zu 48 Stunden vor dem Termin ist das kostenfrei möglich, bei späterer Absage wird die Stunde verrechnet.

 

Verschwiegenheit

Psychotherapie lebt vom Vertrauen. Alles was Sie mir anvertrauen wird während und nach Abschluss der Psychotherapie strikt geheim gehalten (vgl. §15 Psychotherapiegesetz). Diese Geheimhaltung gilt  gegenüber allen Dritten, einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern.  Lediglich akute Selbst- und Fremdgefährdung kann eine Ausnahme darstellen.

Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars (je nach Kassa mindestens 21,80 €). Die dafür nötigen Schritte werden im Erstgespräch besprochen.